Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
Der Schulgemeinschaftsausschuss ist ein Organ der Schule, dem sowohl Entscheidungs- als auch Beratungsfunktionen übertragen werden.
Die Mitglieder im SGA sind
- drei gewählte Vertreter der Eltern
- drei gewählte Vertreter der SchülerInnen
- drei gewählte Vertreter der LehrerInnen
- die Direktorin der Schule, die auch den Vorsitz führt.
Die Mitglieder des SGA treffen Entscheidungen über
- die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
- mehrtägige Schulveranstaltungen (Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer, Anzahl, Zahl der Begleitpersonen)
- die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- die Hausordnung und die Verhaltensvereinbarungen
- die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
- die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege unter Einbeziehung des Schularztes/der Schulärztin
- Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen *)
- die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen *)
- schulautonome Schulzeitregelungen *)
- Beschlussfassung der 5 bzw. 6 Tagewoche *)
- Beschlussfassung der Erklärung zu schulfreien Tagen *)
(*) Beschlüsse werden mit Zweidrittelmehrheit jeder Gruppe gefasst, bei Anwesenheit von mindestens zwei Vertretern aus jeder Gruppe. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin.
Weiters beraten die Mitglieder des SGA über
- wichtige Fragen des Unterrichts
- wichtige Fragen der Erziehung
- die Wahl von Unterrichtsmitteln
- die Verwendung von Budgetmitteln, die der Schule zur Verwaltung übertragen wurden
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule
In jedem Schuljahr müssen mindestens zwei SGA-Sitzungen stattfinden.