Die Aufgaben des Elternvereins
Der Elternverein dient einerseits der Kommunikation zwischen den einzelnen Schulpartnern (Eltern–LehrerInnen–SchülerInnen) und der Frau Direktorin.
Andererseits unterstützt der Elternverein die Schüler in finanziellen Belangen, was in Hinsicht auf das knappe staatliche Schulbudget immer notwendiger wird.
Die Mitgliedschaft im Elternverein (EV) ist freiwillig und wird durch die Bezahlung des Elternvereinsbeitrags begründet.
Drei Elternvertreter sitzen gemeinsam mit je drei Vertretern der LehrerInnen- und SchülerInnenseite im Schulgemeinschafts-Ausschuss (SGA).
Dort werden u. a. Entscheidungen getroffen über:
- die Durchführung von eintägigen (wie z. B. Schulfest, Sportfest) und mehrtägigen (wie z. B. Sportwochen, Projektwochen, Sprachwochen, mehrtägigen Wandertagen) Schulveranstaltungen und von Elternsprechtagen.
- die schulautonomen freien Tage und die Bewilligung von Sammlungen.
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen und die Veränderungen in der Schule (z. B. Pausenzeiten, 5-Tage-Woche, Hausordnung, Schulprofil).
- der Vertretung der Schule nach Außen hin z. B. über die "Gemeinschaft der Obleute" (d. s. die Vorsitzenden der Elternvereine aller Schulen Wiens).
Die Vereins-Statuten
Die Statuten des Vereins "Elternverein am Brigittenauer Gymnasium" sind die Grundlage unserer Arbeit. Sie enthalten den Zweck des Vereins, die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe sowie die Versammlungen und Vertretungsbefugnisse.
Die aktuelle Fassung können Sie hier downloaden: